Externen-Prüfung

Die Externenprüfung, bzw. Prüfung für andere Bewerber zur staatlich anerkannten Erzieherin (Bachelor Professional) können Sie ablegen, wenn Sie eine der drei Zulassungsvoraussetzungen erfüllen

allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife

und jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung seit mindestens zwei Jahren

und eine erfolgreiche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung von weiteren sechs Monaten

oder

regelmäßige Teilnahme am Unterricht im Fach sozialpädagogische Praxis als Studierende oder Studierender gemäß der Stundentafel.

mittleren Schulabschluss

und

eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf

Das 25. Lebensjahr vollendet haben,

und

ihr bisheriger Bildungsstand und Werdegang ein erfolgreiches Ablegen der Abschlussprüfung als andere Bewerberin oder anderer Bewerber erwarten lassen

und

eine erfolgreiche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung von weiteren sechs Monaten oder regelmäßige Teilnahme am Unterricht im Fach sozialpädagogische Praxis als Studierende oder Studierender gemäß der Stundentafel.

Die Zulassung muss an der Fachakademie für Sozialpädagogik bis zum 1. März des Prüfungsjahres mit folgendenUnterlagen beantragt werden:

  1. Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuchs und der beruflichen Vorbildung lückenlos enthalten muss,
  2. Nachweise über die erforderliche schulische und berufliche Vorbildung im Original oder in beglaubigter Abschrift,
  3. Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet hat.

Besprechen Sie die Vorbereitungsmöglichkeiten mit uns. Zudem kooperieren wir mit der ZAK-Kinderstiftung in Landshut, die einen angestimmten berufsbegleitenden Vorbereitungskurs (H.ERZ) anbietet.

Folgende Prüfungsleistungen sind zu erbringen: 

dieselben schriftlichen Prüfungsleistungen wie die Studierenden der öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademien im ersten Prüfungsabschnitt, also

  • Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik (240 Minuten schriftlich)
  • Theologie/Religionspädagogik oder Literatur- und Medienpädagogik (180 Minuten schriftlich)

und zudem

  • Theologie/Religionspädagogik oder Literatur- und Medienpädagogik (120 Minuten schriftlich; das der beiden Fächer, das nicht mit 180 Minuten schriftlich gewählt war)
  • Sozialkunde/Soziologie (120 Minuten schriftlich)
  • mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung (120 Minuten schriftlich)
  • Ökologie/Gesundheitspädagogik (120 Minuten schriftlich)
  • Recht und Organisation (120 Minuten schriftlich)
  • Deutsch (120 Minuten schriftlich)
  • Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (30 Minuten mündlich
  • Kunst- und Werkpädagogik (45 – 90 Minuten praktisch, 15 Minuten mündlich)
  • Musik- und Bewegungspädagogik (45 – 90 Minuten praktisch, 15 Minuten mündlich)

Dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung folgt das einjährige Berufspraktikum, wie für alle Studierenden der Fachakademie für Sozialpädagogik.

Danach wird der Abschluss “Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional)” verliehen.

Für die Prüfung für andere Bewerber wird eine Prüfungsgebühr von 948 erhoben, die bei der Anmeldung zur Prüfung fällig wird. Die Gebührensatzung für die Externenprüfung/Prüfung für andere Bewerber finden Sie hier

Für Rückfragen erreichen Sie unser Sekretariat per Mail Sekretariat@PFHonline.de oder unter 091281534200

Oder die Schulleiterin Frau StDin i.P. Sybille Rufflar per Mail Schulleitung@PFHonline.de