Informationen zu Ausbildungskosten
Das monatliche Schulgeld, sämtliche weiteren Aufwendungen (Lernmittel, Arbeitszimmer, PC, Telefon etc.), Fahrtkosten (0,30 €/km) sowie Verpflegungsmehraufwendungen sind ohne Begrenzung steuerlich absetzbar. Somit ergibt sich für Sie i.d.R. ein wesentlich geringerer weiterlesen →
