Zulassungsvoraussetzung

 

Stift mit dem Text Bewerbung

Um zur berufsbegleitenden Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen an der PFH zugelassen werden zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Vorbildung:

Mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss und berufsbildender Abschluss, wie zum Beispiel:

  • Erzieherin/Erzieher mit staatlicher Anerkennung
  • Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger mit staatlicher Anerkennung
  • Pädagogische Fachkraft nach § 16 AVBayKiBiG (gleichfalls: Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Berufenste) mit 1 Jahr einschlägiger beruflicher Tätigkeit
  • Sozial-/pädagogischen Abschluss, mindestens auf dem Niveau einer Fachakademie für Sozialpädagogik, etwa Dipl.-Sozialpädagogin (FH)/ Dipl.-  Sozialpädagoge (FH), entsprechende B.A.-Abschlüsse, Lehramtsprüfung oder Universitätsabschluss im sozial- bzw. erziehungswissenschaftlichen Bereich mit 1 Jahr einschlägiger beruflicher Tätigkeit

2. erfolgreiche Bewerbung und Eignung für heilpädagogische Tätigkeit

3. amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

4. Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit der PFH

 

Wegen der möglichen Anerkennung weiterer Abschlüsse wenden Sie sich bitte an uns:
Tel.: 09128/ 153 42 00
Fax: 09128/ 153 42 10
Email: Schulleitung@PFHonline.de

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