Um zur berufsbegleitenden Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen an der PFH zugelassen werden zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Vorbildung:
Mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss und berufsbildender Abschluss, wie zum Beispiel:
- Erzieherin/Erzieher mit staatlicher Anerkennung
- Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger mit staatlicher Anerkennung
- Pädagogische Fachkraft nach § 16 AVBayKiBiG (gleichfalls: Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Berufenste) mit 1 Jahr einschlägiger beruflicher Tätigkeit
- Sozial-/pädagogischen Abschluss, mindestens auf dem Niveau einer Fachakademie für Sozialpädagogik, etwa Dipl.-Sozialpädagogin (FH)/ Dipl.- Sozialpädagoge (FH), entsprechende B.A.-Abschlüsse, Lehramtsprüfung oder Universitätsabschluss im sozial- bzw. erziehungswissenschaftlichen Bereich mit 1 Jahr einschlägiger beruflicher Tätigkeit
2. erfolgreiche Bewerbung und Eignung für heilpädagogische Tätigkeit
3. amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
4. Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit der PFH
Wegen der möglichen Anerkennung weiterer Abschlüsse wenden Sie sich bitte an uns:
Tel.: 09128/ 153 42 00
Fax: 09128/ 153 42 10
Email: Schulleitung@PFHonline.de