Mitwirkung beim Religionsunterricht an der Förderschule

Steffen Schmidt, der nach seinem Abschluss zum staatlich anerkannten Heilpädagogen an der PFH als Klassleiter einer Berufsschulstufen-Klasse an der Förderschule des Blindeninstituts in Rückersdorf arbeitet, hat an der PFH auch das Religionspädagogische Kolleg absolviert. Im Rahmen einer kleinen Begegnung und Feierstunde überreichte die Leiterin des Kollegs, Birgit Grosch, RLin i.K., die vom Religionspädagogischen Zentrum des Evang.-Luth. Kirche in Bayern und der PFH unterzeichnete Urkunde. Herr Schmidt, HFL, kann nun, etwa in seiner Klasse, auch den Religionsunterricht erteilen.

Das Religionspädagogische Kolleg können die Studierenden der PFH, die berufsbegleitend den Abschluss als staatlich anerkannte/r Heilpädagogin/Heilpädagoge erwerben, absolvieren. Neben den besonderen didaktischen Anforderungen die der Religionsunterricht an Förderschulen stellt, werden auch die für die Heilpädagogik wichtigen Themen der “Wertorientierung” und “ethischen Orientierung” neben den Grundlageninhalten erarbeitet.

Der Heilpädagoge, der zudem ausgebildeter Bariton ist, äußerte sich sehr zufrieden mit seiner Berufs- und Studienwahl. Mit Freude und Elan stellt er sich den Aufgaben und Herausforderungen, die -vor allem das erstmalige- Führen einer Klasse an einer Förderschule mit sich bringt.

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