Informationen zu Ausbildungskosten

GeldscheineDas monatliche Schulgeld, sämtliche weiteren Aufwendungen (Lernmittel, Arbeitszimmer, PC, Telefon etc.), Fahrtkosten (0,30 €/km) sowie Verpflegungsmehraufwendungen sind ohne Begrenzung steuerlich absetzbar. Somit ergibt sich für Sie i.d.R. ein wesentlich geringerer tatsächlicher finanzieller Aufwand. 

Es bestehen u.a. folgende Fördermöglichkeiten, die Sie für Ihre jeweilige Situation prüfen können, durch:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Deutsche Rentenversicherung (früher BfA), Rehabilitation 
  • Berufsgenossenschaften
  • Bildungsprämie
  • BAföG
  • Meister-BAföG (AFBG)

Das von den Studierenden zu tragende kalendermonatliche Schulgeld beträgt 157,65 €, davon abzüglich der Zuschuss nach dem AFBG  von 63,06 €, der nicht zurück gezahlt werden muss sowie ein  Darlehen. Nach Abschluss der erhalten Sie zudem einen Bonus von 1.000,00 €.

Beispielrechnung mit Lohnsteuerrückerstattung
(Angenommener Steuersatz 30 %, Wohnort nach Feucht 20 km, rechnerisch auf Monate veranschaulicht)

Schulgeld                                                     157,65 €
AFBG-Zuschuss                                           -63,06 €
Steuererstattung Schulgeld                           -47,30 €
Steuererstattung weiterer Werbungskosten
(Verpflegung, Telefon, Fahrtkosten )               -30,75 €
Anteiliger Abschlussbonus                             -20,83 €

Überschuss                                                    4,29 €

Unter den obigen Annahmen erhalten Sie nach Steuerrückerstattung und Abschlussbonus rechnerisch monatlich 4,29 € mehr zurück als Sie aufgewendet haben.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen auch per Mail oder telefonisch zur Verfügung:
 
Email Schulleitung@PFHonline.de
Tel.:   09128/ 153 42 00 
Fax:   09128/ 153 42 10
 

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