PFH Fachakademie für Sozialpädagogik staatlich anerkannt

Seit dem 01.08.2020 ist unsere Fachakademie für Sozialpädagogik staatlich anerkannt! Damit gehört u.a. die Besonderheiten bei der Abschlussprüfung der Vergangenheit an.

Seit 2016 war unsere Faks “staatlich genehmigt”. Wenn mindestens alle Voraussetzungen, z.B. hinsichtlich der Qualifikation der Lehrkräfte oder der Ausstattung, denen einer staatlichen Schule entsprechen, darf eine Schule als genehmigte Schule betrieben werden. Eine wesentliche Besonderheit genehmigter Schulen ist jedoch, dass im realen Betrieb gezeigt werden muss, dass alle Anforderungen an staatliche Schulen auch tatsächlich erfüllt werden. Deshalb kann an genehmigten Schulen nicht die reguläre Abschlussprüfung abgelegt werden, sondern wird diese vor einem besonderen staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt. Die Studierenden mussten dabei in fast allen Fächern eine Prüfung schreiben, die neben den eigenen Lehrkräften jeweils bestimmend von Prüfern staatlich anerkannter Fachakademien bewertet wurden. Erschwerend kam hinzu, dass keine Jahresfortgangs- oder Zulassungsnoten mit verrechnet wurden. Eine große Hürde und Belastung! Sowohl im Schuljahr 2019/20 als auch im Schuljahr davor, haben im SPS, in der Hauptausbildung (den theoretischen Studienjahren) und im BP die Prüflinge die vorgeschriebene Bestehensquote von 66 % deutlich übertroffen. In allen drei Bereichen (SPS, FakS, BP) war lediglich ein Prüfling bedauerlicherweise nicht erfolgreich. Alles anderen haben bestanden.

Da auch in allen anderen Bereichen von der Schulaufsichtsbehörde (Regierung von Mittelfranken) u.a. nach gründlicher Schulvisitation und Überprüfungen festgestellt wurde, dass die Fachakademie für Sozialpädagogik der PFH alle Erwartungen, die auch an eine staatliche Schule gestellt werden zuverlässig und sicher erfüllt, wurde mit Wirkung zum 01.08.2020 die staatliche Anerkennung durch das Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus -nach der kürzest möglichen Zeit- beschieden.

Somit gelten nun an der FakS der PFH die gleichen Prüfungsbedingungen und Regelungen wie an jeder anderen staatlichen, kommunalen oder staatlich anerkannten Fachakademie. Bei Studierenden, Dozenten und Schulleitung herrscht große Freude über den Erfolg und die damit einhergehenden Erleichterungen.

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