Schneller und vergütet. Neue Form der Erzieherausbildung an der PFH

In 3 bis 4 statt in 5 Jahren mit Vergütung zur Erzieherin an der PFH. An der PFH in Feucht wird ab sofort der Landtagsbeschluss zur Modernisierung der Erzieherausbildung ohne Qualitätsabstriche umgesetzt. Neben der Verkürzung lockt ein AFBG-Zuschuss von mindestens 783 € pro Monat für die Studierenden.

„Erzieherin als Beruf reizt mich, die Fachakademie macht großen Spaß und bringt mir viel. Auch dass ich danach alles studieren kann, weil die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung eingeschlossen ist, finde ich super. Aber es ist ein langer Weg“, stellten bisher immer wieder Studierende oder Bewerber fest.  Auch der bayerische Landtag fand das so. Auf den eklatanten Erzieher*innen Mangel, etwa die wachsende Nachfrage nach Kita-, Ganztagesschul- oder etwa heilpädagogischen Tagesstätten-Plätzen, ließ den Handlungsdruck zusätzlich wachsen. Deshalb beschloss der Bayerische Landtag, die Erzieherausbildung, deren Absolventen knapp über dem Durchschnitt aller Beschäftigten verdienen, zu modernisieren und durch rückzahlungsfreie Finanzierung der Studierenden noch attraktiver zu machen.

Gestern erhielt die PFH vom Kultusministerium nun grünes Licht, bereits mit Beginn des neuen Studienjahres im September, dies an ihrer staatlich anerkannten Fachakademie für Sozialpädagogik in Feucht umzusetzen.Für Absolventen der Realschulen oder mit Mittlerem Bildungsabschluss startet die Erzieherausbildung nun statt mit einem zweijährigen Seminar mit einem einjährigen Sozialpädagogischen Einführungsjahr. Dieses wird ca. je zur Hälfte an der PFH und in sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet und mit einer Praktikumsdotierung vergütet. Danach erfolgt der Eintritt in das 1. der beiden theoretische Studienjahre der Fachakademie. Während dieser Zeit erhält i.d.R. jeder Studierende einen Zuschuss in Höhe von 783 € pro Monat, der sich ggf. durch Krankenversicherungs-, Verheirateten- oder Kinderzuschuss erhöht als AFBG-Leistung, auch Meister-BAföG genannt. Dieser ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und muss nicht zurückgezahlt werden. Bewerber mit Abitur/Hochschulreife oder Mittlerem Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung treten sofort in das 1. Studienjahr ein. Im dritten Studienjahr an der Fachakademie wird die theoretische Ausbildung durch das überwiegend in der sozialpädagogischen Praxis abgeleistete Berufspraktikum abgerundet. Während des Berufspraktikums gibt es eine monatliche Vergütung im Bereich zwischen 1.600 und 2.000 €. Der in vier Jahren oder bei Abitur, FSJ oder Berufsabschluss bereits in drei Jahren erreichte Abschluss als staatlich anerkannte Erzieher*in beinhaltet auch die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und eröffnet so neben den vielfältigen beruflichen Perspektiven auch viele Studien- und Weiterbildungsmöglichkeiten, etwa berufsbegleitend an der PFH die zur Heilpädagog*in. Die Online-Bewerbung oder die Vereinbarung einer Online-Beratung ist ab sofort möglich.

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