Zulassungsvoraussetzung

 

 

Um zur berufsbegleitenden Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen an der PFH zugelassen werden zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

 

1. Vorbildung

 

allgemeinbildender Schulabschluss

+ berufsbildender Abschluss

+ einschlägige berufliche Tätigkeit

mindestens mittlerer Bildungsabschluss

Erzieherin/Erzieher*

 

1 Jahr

 

Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger*

 

1 Jahr

 

Kinder-Krankenschwester/-pfleger

(nur mit einschlägiger pädag./heilpädag. Berufstätigkeit)

 

7 Jahre

 

andere mindestens dreijährige sozialpädagogische/sozialpflegerische Berufsausbildung

 

1 Jahr

 

andere mindestens zweijährige sozialpädagogische/sozialpflegerische Berufsausbildung

 

7 Jahre

 

Dipl.-Sozialpädagogin (FH)/ Dipl.-Sozialpädagoge (FH)

 

1 Jahr

 

Lehramtsprüfung oder Universitätsabschluss

im sozial- bzw. erziehungswissenschaftl. Bereich

 

1Jahr

 

 

*) mit staatlicher Anerkennung.

Wegen der möglichen Anerkennung weiterer Abschlüsse wenden Sie sich bitte an uns:

Tel.: 09128/ 15 34 20

Fax: 09128/ 15 34 21

Email: Schulleitung@PFHonline.de

 

 

 

2. erfolgreiche Bewerbung und Eignung für heilpädagogische Tätigkeit

 

 

3. amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) 

 

 

4. Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit der PFH