Informationen zu Ausbildungskosten

 

 

Für die Ausbildung zur "Staatlich anerkannten Heilpädagogin"/ zum "Staatlich anerkannten Heilpädagoge" entsteht neben Fahrtkosten, Kosten für Lernmittel, Fotokopien etc. sowie für Exkursionen/Studienfahrten ein kalendermonatliches Schulgeld von 205,78 € .

Hiervon wird der staatliche Schulgeldersatz gem. Art 47 (4) Schulfinanzierungsgesetz (11 mal 52,50 €/Schuljahr also 577,50 €, der direkt an den Schulträger erstattet wird) abgezogen,

 

so dass monatlich 157,65 € zu erbringen sind.

 

Dieser Betrag verringert sich um 48,08 € durch den Zuschuss nach dem AFBG ("Meister-BAföG"), der den Studierenden in der Regel zusteht,

 

so dass monatlich 109,57 € selbst zu tragen sind.

 

Schulgeldersatz wird nicht gewährt, wenn im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung das Schulgeld zu ersetzen ist. In diesem Fall ist hieraus das volle Schulgeld durch die/den Studierende/n zu erbringen.

 

Das monatliche Schulgeld, sämtliche weiteren Aufwendungen (Lernmittel etc.), Fahrtkosten (0,30 €/km) sowie Verpflegungsmehraufwendungen sind ohne Begrenzung steuerlich absetzbar.

Somit ergibt sich für Sie i.d.R. ein wesentlich geringerer tatsächlicher finanzieller Aufwand.

 

Es bestehen u.a. folgende Fördermöglichkeiten, die Sie für Ihre jeweilige Situation prüfen können, durch:

  • Bundesagentur für Arbeit

  • Deutsche Rentenversicherung (früher BfA), Rehabilitation

  • Berufsgenossenschaften

  • BAföG

  • Meister-BAföG

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen auch per Mail oder telefonisch zur Verfügung:

 

Email Schulleitung@PFHonline.de

Tel.:   09128/ 15 34 20

Fax:   09128/ 15 34 21