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Informationen zu Ausbildungskosten
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Für die Ausbildung zur "Staatlich anerkannten Heilpädagogin"/ zum "Staatlich anerkannten Heilpädagoge" entsteht neben Fahrtkosten, Kosten für Lernmittel, Fotokopien etc. sowie für Exkursionen/Studienfahrten ein kalendermonatliches Schulgeld von 205,78 € . Hiervon wird der staatliche Schulgeldersatz gem. Art 47 (4) Schulfinanzierungsgesetz (11 mal 52,50 €/Schuljahr also 577,50 €, der direkt an den Schulträger erstattet wird) abgezogen,
so dass monatlich 157,65 € zu erbringen sind.
Dieser Betrag verringert sich um 48,08 € durch den Zuschuss nach dem AFBG ("Meister-BAföG"), der den Studierenden in der Regel zusteht,
so
dass monatlich 109,57 € selbst zu tragen sind.
Schulgeldersatz
wird nicht gewährt, wenn im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung
das Schulgeld zu ersetzen ist. In diesem Fall ist hieraus das volle
Schulgeld durch die/den Studierende/n zu erbringen.
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Das monatliche Schulgeld, sämtliche weiteren Aufwendungen (Lernmittel etc.), Fahrtkosten (0,30 €/km) sowie Verpflegungsmehraufwendungen sind ohne Begrenzung steuerlich absetzbar. Somit ergibt sich für Sie i.d.R. ein wesentlich geringerer tatsächlicher finanzieller Aufwand.
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Es bestehen u.a. folgende Fördermöglichkeiten, die Sie für Ihre jeweilige Situation prüfen können, durch:
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Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen auch per Mail oder telefonisch zur Verfügung:
Email Schulleitung@PFHonline.de Tel.: 09128/ 15 34 20 Fax: 09128/ 15 34 21
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