Allgemeine Informationen zur Ausbildung

 

 

Heilpädagogik ist Pädagogik unter erschwerten Bedingungen, vertiefte Pädagogik

 

 Die Fachakademie für Heilpädagogik soll die Studierenden befähigen, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen, Störungen und Verhaltensauffälligkeiten heilpädagogisch zu fördern.

Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung

 

"Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Staatlich anerkannter Heilpädagoge" 

 

verliehen.

 

Dies ermöglicht neben der Tätigkeit als als Heilpädagogin/Heilpädagoge in Institutionen die Berufsausübung in freier Praxis und als heilpädagogischer Förderlehrer an Förderschulen.

Darüber hinaus ist die Möglichkeit eingeschlossen, die Lehrbefähigung für den katholischen Religionsunterricht an Förderschulen zu erwerben.

 

Die Ausbildung dauert in der berufsbegleitenden Teilzeitform vier Jahre.

Pro Studienjahr sind drei Wochenblöcke und 23 Unterrichtsblöcke (Freitag nachmittags und samstags) vorgesehen.

Im Rahmen des Unterrichts in Heilpädagogische Fachpraxis ist  praktische heilpädagogische Tätigkeit mit Praxisberatung/Supervision abzuleisten.

Diese umfasst

im 1. Studienjahr 80 Stunden (Hospitationen in 10 heilpädagogischen  Arbeitsfeldern)

im 2. Studienjahr 320 Stunden (heilpädagogische Einzelförderung)

im 3. Studienjahr 320 Stunden (heilpädagogische Gruppenförderung)

im 4. Studienjahr 80 Stunden (heilpädagogisches Projekt/Aktion; Facharbeit).

Darin einschlossen sind die schulische Vor- und Nachbereitung sowie Praxisberatung/Supervision.

 

 

Informationen zum gesamten Arbeitsfeld für HeilpädagogINNen, zu Möglichkeiten der Berufsausübung etc. bietet die Internetseite des

Berufsverband der Heilpädagogen (BHP) e.V.